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   VK Schleswig-Holstein, 24.01.2006 - VK-SH 33/05   

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VK Schleswig-Holstein, 24.01.2006 - VK-SH 33/05 (https://dejure.org/2006,25981)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.01.2006 - VK-SH 33/05 (https://dejure.org/2006,25981)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - VK-SH 33/05 (https://dejure.org/2006,25981)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Gebührenhöhe eines Nachprüfungsverfahrens im öffentlichen Vergaberecht ; Ermäßigungstatbestände des Nachprüfungsverfahrens ; Auswirkungen der Rücknahme und teilweisen Rücknahme auf eine Reduzierung der Nachprüfungsverfahrensgebühr; Anforderungen an das ...

  • schleswig-holstein.de PDF
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Erstattung der außergerichtlichen Kosten bei Antragsrücknahme

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.01.2006 - VK-SH 33/05
    a) Ein Antragssteller trägt die Kosten der Vergabekammer nicht nur bei Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern auch dann, wenn er ­ wie hier ­ den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat und daher als Unterliegender i.S.v. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB anzusehen ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25.10.2005, X ZB 22/05; Beschluss vom 09.12.2003, X ZB 14/03, IBR 2004, 275; OLG Rostock, Beschluss vom 02.08.2005, 17 Verg 7/05, m.w.N.; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.01.2005, 1 Verg 19/04, m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.11.2004, 1 Verg 7/04).

    Unter diesen Umständen kann eine planwidrige Regelungslücke, die für die Heranziehung der Grundsätze über die Analogie notwendig wäre, nicht darin gesehen werden, dass für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anders als für das verwaltungsgerichtliche und das zivilgerichtliche Streitverfahren eine Kostenerstattung auch im Falle der Antragsrücknahme nicht vorgesehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2005, X ZB 22/05, X ZB 24/05, X ZB 25/05 und X ZB 26/05).

  • OLG Rostock, 02.08.2005 - 17 Verg 7/05

    Kostenfolge des Eintritts der Fiktion des § 116 Abs. 2 GWB

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.01.2006 - VK-SH 33/05
    a) Ein Antragssteller trägt die Kosten der Vergabekammer nicht nur bei Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern auch dann, wenn er ­ wie hier ­ den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat und daher als Unterliegender i.S.v. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB anzusehen ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25.10.2005, X ZB 22/05; Beschluss vom 09.12.2003, X ZB 14/03, IBR 2004, 275; OLG Rostock, Beschluss vom 02.08.2005, 17 Verg 7/05, m.w.N.; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.01.2005, 1 Verg 19/04, m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.11.2004, 1 Verg 7/04).

    Die Kammer hat auch nicht nur lediglich Veranlassung zu einer eingeschränkten (summarischen) Prüfung des Antrags gehabt (vgl. zu diesem Fall OLG Rostock, Beschluss vom 02.08.2005, 17 Verg 7/05), sondern war bereits in eine vertiefte Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit eingetreten, so dass eine Ermäßigung der Gebühr auf drei Fünftel, mithin auf 940, 63 Euro angemessen erscheint.

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.01.2006 - VK-SH 33/05
    a) Ein Antragssteller trägt die Kosten der Vergabekammer nicht nur bei Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern auch dann, wenn er ­ wie hier ­ den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat und daher als Unterliegender i.S.v. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB anzusehen ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25.10.2005, X ZB 22/05; Beschluss vom 09.12.2003, X ZB 14/03, IBR 2004, 275; OLG Rostock, Beschluss vom 02.08.2005, 17 Verg 7/05, m.w.N.; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.01.2005, 1 Verg 19/04, m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.11.2004, 1 Verg 7/04).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.01.2006 - VK-SH 33/05
    Unter diesen Umständen kann eine planwidrige Regelungslücke, die für die Heranziehung der Grundsätze über die Analogie notwendig wäre, nicht darin gesehen werden, dass für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anders als für das verwaltungsgerichtliche und das zivilgerichtliche Streitverfahren eine Kostenerstattung auch im Falle der Antragsrücknahme nicht vorgesehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2005, X ZB 22/05, X ZB 24/05, X ZB 25/05 und X ZB 26/05).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 24/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.01.2006 - VK-SH 33/05
    Unter diesen Umständen kann eine planwidrige Regelungslücke, die für die Heranziehung der Grundsätze über die Analogie notwendig wäre, nicht darin gesehen werden, dass für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anders als für das verwaltungsgerichtliche und das zivilgerichtliche Streitverfahren eine Kostenerstattung auch im Falle der Antragsrücknahme nicht vorgesehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2005, X ZB 22/05, X ZB 24/05, X ZB 25/05 und X ZB 26/05).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01

    Vergaberecht - Anwaltskosten

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.01.2006 - VK-SH 33/05
    Daraus folgt, dass die ASt Kostenschuldnerin der gemäß § 128 Abs. 3 Satz 3 GWB zu entrichtenden Gebühr sowie der notwendigen Auslagen der Vergabekammer ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2001, Verg 1/01; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.05.2001, 1 Verg 5/01; Glahs in Reidt / Stickler / Glahs, Vergaberecht, 2. Auflage, 2003, Rn. 16 zu § 128, m.w.N.; Boesen, Vergaberecht, 1. Auflage, 2000, Rn. 29 zu § 128).
  • OLG Naumburg, 04.01.2005 - 1 Verg 19/04

    "Altstadtzentrum"; Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Rücknahme des

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.01.2006 - VK-SH 33/05
    a) Ein Antragssteller trägt die Kosten der Vergabekammer nicht nur bei Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern auch dann, wenn er ­ wie hier ­ den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat und daher als Unterliegender i.S.v. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB anzusehen ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25.10.2005, X ZB 22/05; Beschluss vom 09.12.2003, X ZB 14/03, IBR 2004, 275; OLG Rostock, Beschluss vom 02.08.2005, 17 Verg 7/05, m.w.N.; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.01.2005, 1 Verg 19/04, m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.11.2004, 1 Verg 7/04).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 25/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.01.2006 - VK-SH 33/05
    Unter diesen Umständen kann eine planwidrige Regelungslücke, die für die Heranziehung der Grundsätze über die Analogie notwendig wäre, nicht darin gesehen werden, dass für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anders als für das verwaltungsgerichtliche und das zivilgerichtliche Streitverfahren eine Kostenerstattung auch im Falle der Antragsrücknahme nicht vorgesehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2005, X ZB 22/05, X ZB 24/05, X ZB 25/05 und X ZB 26/05).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 28/04

    Gebührenreduzierung bei gleichgelagerten Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.01.2006 - VK-SH 33/05
    Lediglich dann, wenn im Einzelfall der Sach- und Personalaufwand aus dem Rahmen dessen fällt, was ein Nachprüfungsantrag der betreffenden wirtschaftlichen Größenordnung und Bedeutung üblicherweise mit sich bringt, muss dem durch eine angemessene Erhöhung oder Herabsetzung der in der Gebührenstaffel ausgewiesenen Basisgebühr Rechnung getragen werden (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2004, Verg 28/04, m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 29.05.2001 - 1 Verg 5/01

    Notwendige Hinzuziehung Rechtsanwalt für öffentlichen Auftraggeber

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.01.2006 - VK-SH 33/05
    Daraus folgt, dass die ASt Kostenschuldnerin der gemäß § 128 Abs. 3 Satz 3 GWB zu entrichtenden Gebühr sowie der notwendigen Auslagen der Vergabekammer ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2001, Verg 1/01; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.05.2001, 1 Verg 5/01; Glahs in Reidt / Stickler / Glahs, Vergaberecht, 2. Auflage, 2003, Rn. 16 zu § 128, m.w.N.; Boesen, Vergaberecht, 1. Auflage, 2000, Rn. 29 zu § 128).
  • VK Schleswig-Holstein, 12.07.2005 - VK-SH 18/05

    Rücknahme des Nachprüfungsantrags: Kostenfolge

  • OLG Saarbrücken, 26.11.2004 - 1 Verg 7/04

    Absehen von der Erhebung der Gebühr

  • VK Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - VK-SH 32/05

    Bestimmung des Gegenstandswertes

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